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Vorsicht bei unseriösen Telefongeschäften

Artikel vom 15.03.2021

Unerlaubte Telefonwerbung mit 63.000 Beschwerden auf Rekordniveau


Aufgrund der vermehrt auftretenden Insolvenzen von Anbietern in der Vergangenheit nutzen „Billiganbieter“ die Unsicherheit der Kunden, um sie zu einem Wechsel zu überreden. Berichten zufolge wird versucht, telefonisch die Kunden für günstigere Tarife abzuwerben. Im Verlauf des Telefonats soll der Kunde Angaben z.B. zu Verbräuchen, Abschlagsbeträgen, Zählernummern und Bankverbindung machen.  

Hinter solchen Telefonaktionen stehen Energieanbieter, die oft nicht seriös vergleichen sondern vielmehr das Vertrauen der Kunden missbrauchen. Dieses ganze Geschäftsgebaren zielt darauf ab, Kunden schnell für sich zu gewinnen, damit keine weiteren Vergleiche gemacht werden. Im Vertrauen, günstig Energie zu beziehen, kümmern sich dann viele Kunden nicht mehr um den Preisvergleich und zahlen mehr, als sie das bei ihrem örtlichen Versorger tun würden.

Stromversorger soll hohes Bußgeld für untergeschobene Verträge zahlen

Wie die Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) in einer Pressemitteilung am 11.02.2021 bekannt gibt, hat die Bundesnetzagentur gegen den Energieversorger Mivolta aus Gräfelfing bei München wegen unerlaubter Telefonwerbung ein Bußgeld von 250.000 Euro verhängt. Das Unternehmen habe bundesweit in mehreren hundert Fällen Verbraucher mit rechtswidrigen Werbeanrufen zu Strom- und Gaslieferverträgen Ihrer Marke „Maxximo“ belästigt, teilte die Aufsichtsbehörde mit. In Extremfällen hätten Betroffene von über 30 Anrufversuchen innerhalb von zwei Wochen berichtet. Die Geldbuße gegen Mivolta ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

Die Netzagentur berichtete, die Anrufer hätten sich teilweise als Mitarbeiter der aktuellen Strom- und Gaslieferanten ausgegeben und Informationen wie die Zählernummer erfragt. Einige Verbraucher haben anschließend Vertragsunterlagen und Auftragsbestätigungen erhalten, obwohl sie einem Vertrag gar nicht zugestimmt haben. Die Betroffenen seien dann gezwungen gewesen, die nie abgeschlossenen Verträge mit großem Aufwand zu widerrufen.

Bei der Bundesnetzagentur sind im vergangenen Jahr mehr als 63.000 Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen, so viele wie noch nie. Die Behörde verhängte 2020 in 17 Fällen Bußgelder von insgesamt 1,35 Millionen Euro. Werbeanrufe ohne vorige Einwilligung sind in Deutschland verboten.

Die Gemeindewerke haben so ein Vorgehen nicht nötig. Alle Bürger, die derartige Anrufe bekommen, werden gebeten den Firmennamen zu hinterfragen und sich mit den Gemeindewerken in Verbindung zu setzen. Die Werke werden gegen derart unseriöse Anbieter rechtlich vorgehen.

Noch Fragen?Gerne stehen wir für Fragen unter 09128/9914-0 zur Verfügung.

Aufgrund der aktuellen Situation rund um den „Corona-Virus“ sind unsere Kundenzentren im Rathaus Schwarzenbruck sowie in Feucht leider noch geschlossen.

Den Strom-Notdienst der GWS / Bereich Netztechnik erreichen Sie 24 Stunden am Tag unter 0172/ 89 33 771!

Den Gas-Notdienst erreichen Sie unter 0800 234-3600.