Jahresablesung der Strom- und Gaszähler 2025
Bitte lesen Sie Ihre Zählerstände wieder selbst ab
In den nächsten Tagen erhalten Sie für die Jahresablesung 2025 ein Anschreiben nebst Ablesekarte. Die Zählerstände können Sie über den angegebenen Online-Zugang oder QR-Code übermitteln. Alternativ können Sie Ihre Zählerstände auch mit der Ablesekarte per Post oder Fax an unseren Dienstleister in Saarbrücken, mit dem umfangreiche Datenschutzvereinbarungen getroffen wurden, zurücksenden. Das geht schnell und ist unkompliziert. Die Angabe Ihrer Kontaktdaten ist selbstverständlich freiwillig.
Die Zählerstände teilen Sie uns bitte bis zum 19.12.2025 mit.
Für den Onlinezugang können Sie auch folgenden Link verwenden: https://www.ablesen.de/feucht/
Für den Fall, dass den Gemeindewerken kein Zählerstand vorliegt wird der Jahresverbrauch mittels Vergleichswerten rechnerisch ermittelt.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Ihr Team der Gemeindwerke Schwarzenbruck GmbH
Für Fragen steht Ihnen unser freundliches Service-Team
unter Telefon Telefonnummer: 09128 / 99 14 – 0 gerne zur Verfügung.
Warnung vor unseriösen Werbeanrufen!
Aufmerksame Kunden haben sich gemeldet, die von Personen angerufen wurden, die sich als Mitarbeiter der Gemeindewerke Schwarzenbruck ausgegeben haben oder vorgaben mit den Gemeindewerken Schwarzenbruck zusammenzuarbeiten.
Mit diesen Anrufen, die auch oft von Handynummern getätigt werden, haben die Gemeindewerke Schwarzenbruck in keiner Weise etwas zu tun. Wir weisen darauf hin, dass von unseren Mitarbeitern telefonisch keine persönlichen Daten, wie z.B. Zählernummern oder Bankverbindungen abgefragt werden. Auch werden von den Gemeindewerken Schwarzenbruck am Telefon keine Vertragsangebote für Strom- und Gasprodukte unterbreitet.
Die Gemeindewerke Schwarzenbruck warnen ausdrücklich vor diesen unseriösen Anrufen und raten betroffenen Kunden sich im Zweifelsfall bei unserem Kundenservice zu melden und nachzufragen Telefonnummer: 09128/9914-0
Wir weisen auf die aktuelle Gesetzeslage hin, nach der Telefonanrufe zu Werbezwecken ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen nicht erlaubt sind (§ 7 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb). Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung nimmt auch die Bundesnetzagentur entgegen. Auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de kann ein Formular heruntergeladen und der Vorgang angezeigt werden.
Beschwerden sind auch über die Mailadresse rufnummernmissbrauch@bnetza.de möglich. Unter Telefonnummer: 0291 9955 206 werden allgemeine Fragen zum Rufnummernmissbrauch bei der Bundesnetzagentur beantwortet.

Auf uns können Sie sich verlassen! Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ist die Aufrechterhaltung und Verlässlichkeit der Energieversorgung von fundamentaler Wichtigkeit.