Stromnetz: Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH

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Stromnetz

Die Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH versorgen die Bürgerinnen und Bürger in Schwarzenbruck rund um die Uhr mit Strom. Dazu unterhalten Sie in Ihrem Versorgungsgebiet ein leistungsstarkes und sicheres Mittelspannungs- und Niederspannungsnetz.

Die Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH haben das Stromverteilungsnetz der Rummelsberger Diakonie e.V. zum 01.01.2016 erworben und sind ab diesem Zeitpunkt für den Betrieb, den Unterhalt sowie die Wartung des Stromnetzes zuständig. Um die sichere und reibungslose Versorgung garantieren zu können, werden mit einem zentralen Leitsystem die Netzstationen und die wichtigsten Leitungen überwacht. Bei Störungen in den Versorgungssystemen sind die Mitarbeiter schnell vor Ort, um die Ursachen fachgerecht zu beheben. Die meisten Kunden werden mit haushaltsüblicher Niederspannung von 230/400 V versorgt. Dazu wird die Spannung in den Netzstationen von der Mittelspannung heruntertransformiert.

Digitales Netzanschlussportal

Hier können Sie Ihre digitalen Netzanschlussanfragen an die Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH stellen. 

 

Im Bereich Strom können Sie folgende Anliegen anmelden:

  • einen Netzanschluss anmelden, ändern oder abtrennen.
  • Ladeeinrichtung
  • PV-Anlage
  • Balkonkraftwerk
  • Wärmepumpe

In nur ein paar weiteren geführten Schritten sind Sie schnell fertig. Wir brauchen zuerst Ihre Anschlussadresse, anschließend wählen Sie was genau Ihr Anliegen ist.

Hier gehts zum Netzbetreiberportal

Stromzähler

Nebentarifzeiten (NT-Zeit)

Die Nebentarifzeit dauert bis auf weiteres:

  • An Werktagen (Montag - Freitag) von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr des folgenden Tages
  • An Samstagen von 13:00 Uhr bis 24:00 Uhr
  • An Sonn- und Feiertagen von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr des folgenden Tages.

Netzanschluss

Baukostenzuschuss

Technische Mindestanforderungen

Eigenerzeugungsanlagen

Ladeeinrichtungen

Telekommunikationsanlagen

Allgemeine Netzanschlussbedingungen

Fertigmeldung

Feststellung der Grundversorgung

01.01.2025 – 31.12.2027

Grundversorger im Netzgebiet Strom nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 ist der Vertrieb der Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH.

01.01.2022 – 31.12.2024

Grundversorger im Netzgebiet Strom nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 ist der Vertrieb der Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH.

01.01.2019 – 31.12.2021

Grundversorger im Netzgebiet Strom nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 ist der Vertrieb der Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH.

01.01.2016 – 31.12.2018

Grundversorger im Netzgebiet Strom nach § 36 EnWG für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2018 ist der Vertrieb der Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH.

Netzzugang / Entgelte

Vertragsmuster Lieferantenrahmenvertrag

Netzentgelte

 

Netzentgelte gültig ab 01.01.2024

Netzentgelte gültig ab 01.01.2023

Netzentgelte gültig ab 01.01.2022

Netzentgelte gültig ab 01.01.2021

Netzentgelte gültig ab 01.01.2020

Referenzpreisblatt für vermiedene Netzentgelte

Sonderformen der Netznutzung

Individuelle Netzentgeltvereinbarung nach § 19 Abs. 2 StromNEV

Letztverbraucher, die ein besonderes - in der Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 Abs. 2 StromNEV) näher spezifiziertes - Abnahmeverhalten aufweisen, haben den Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Vereinbarung zwischen Letztverbraucher, Lieferant und Netzbetreiber bedarf der Anzeige bei der Regulierungsbehörde (BNetzA).. 

Individuelle Netzentgeltvereinbarung nach § 19 Abs. 3 StromNEV

Letztverbraucher, die sämtliche Betriebsmittel in einer Netz- oder Umspannebene ausschließlich selbst nutzen, haben Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Vereinbarung zwischen Letztverbraucher, Lieferant und Netzbetreiber bedarf der Festlegung eines angemessenen Entgelts. 

  • Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel

Aktuelle keine Vereinbarungen nach § 19 Abs. 3 StromNEV.

Differenzmengen

Bilanzausgleich bzw. Mehr-/Mindermengenausgleich für Kunden ohne Leistungsmessung im Niederspannungsnetz

Für Kunden ohne Leistungsmessung wird der Bilanzausgleich derzeit von der Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH übernommen. Der Mehr- bzw. Minderverbrauch des Kunden wird im Nachhinein ermittelt (Jahresabrechnung). Zum Bezugspreis für Mehrverbrauch (reiner Energiepreis) kommt das Netznutzungsentgelt hinzu.

Die Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH ist nach § 12 Abs. 3 StromNZV nicht zur Führung eines Differenzbilanzkreises verpflichtet.

EEG Einspeisungen

Die Pflicht zur Veröffentlichung von Daten gemäß § 77 EEG 2014 ist gemäß § 77 EEG 2017 auf die Übertragungsnetzbetreiber übergegangen. Bitte besuchen Sie die Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber um die veröffentlichten Daten einzusehen.

Lastprofile

  • BDF Bandprofil
  • G0F Gewerbe allgemein
  • G1F Gewerbe werktags  8-18
  • G2F Gewerbe Mehrverbrauch Abend
  • G3F Gewerbe durchlaufend
  • G4F Laden/ Friseur
  • G5F Bäckerei mit Backstube vdew
  • G6F Wochenendbetrieb
  • H0F Haushalt vdew
  • L0F Landwirtschaftsbetriebe
  • L1F Landwirtschaft mit Milch/ und Nebenerwerb Tier
  • L2F Übrige Landwirtschaftsbetriebe
  • SPE Speicherheizung getrennte Messung KFE
  • SPG Speicherheizung gemeinsame Messung KFE

Lastprofile

  • BDF Bandprofil
  • G0F Gewerbe allgemein
  • G1F Gewerbe werktags  8-18
  • G2F Gewerbe Mehrverbrauch Abend
  • G3F Gewerbe durchlaufend
  • G4F Laden/ Friseur
  • G5F Bäckerei mit Backstube vdew
  • G6F Wochenendbetrieb
  • H0F Haushalt vdew
  • L0F Landwirtschaftsbetriebe
  • L1F Landwirtschaft mit Milch/ und Nebenerwerb Tier
  • L2F Übrige Landwirtschaftsbetriebe
  • HZ0 Speicherheizung getrennt
  • HZ2 Wärmepumpe / Direktheizung

Netzstrukturdaten