THG Quote - Attraktive Vergütung für E-Fahrzeughalter
Eigentümer von vollelektrischen E-Fahrzeugen können seit 1. Januar 2022 für die eingesparten CO2-Emissionen eine Vergütung erhalten. Möglich macht das die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Die Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH bietet eine Lösung für ihre Stromkunden, damit diese THG-Quote „eingelöst“ werden kann. Hybridfahrzeuge sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen.
Als Energieversorger kann die Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH die THG-Quote für E-Mobilität vermarkten und Mengen bündeln. Dies funktioniert für die Mengen von privaten E-Fahrzeughaltern, für die Strommengen der öffentlichen Ladesäulen sowie des eigenen, vollelektrischen Fuhrparks der Gemeindewerke.
Treibhausgasausstoß reduzieren
Die THG-Quote ist ein gesetzlich geregeltes Instrument zur Minderung von Treibhausgasen im Verkehrssektor. Wer Kraftstoffe in Verkehr bringt, ist dadurch automatisch verpflichtet, seinen Treibhausgasausstoß zu reduzieren. E-Fahrzeughalter können ihre eingesparten CO2-Emissionen jährlich als THG-Quote registrieren lassen. Als Käufer kommen etwa Mineralölunternehmen in Frage, die dadurch Kohlendioxid einsparen können.
Klimaschutz durch E-Mobilität
Gemeindewerke-Kunden übertragen die THG-Quote ihres vollelektrischen E-Fahrzeuges an die Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH. Alles Weitere wird vom Energieversorger selbst erledigt. „Vollelektrisch mit Ökostrom fahren schützt das Klima. Die Belohnung dafür erhalten die Kunden dann jährlich von uns gutgeschrieben“, erklärt Geschäftsführer Raimund Vollbrecht.
THG Prämie - Die Antragsfrist zur Prämienstellung für das Jahr 2024 endet am 31. Oktober 2024.
Die Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH arbeiten bei der Vermarktung der THG-Quote mit den Stadtwerken Roth zusammen. Die gemeinsame Vermarktung der THG-Quote erlaubt eine effiziente Bearbeitung der Anträge sowie eine verbesserte Verhandlungsposition im Rahmen der Quoten-Vermarktung. Die Stadtwerke Roth führen dabei die Zertifizierung und Vermarktung der THG-Quote für die teilnehmenden Stadt- und Gemeindewerke durch.
Für das Jahr 2024 können wir Ihnen die folgenden Konditionen (PDF-Dokument, 142,72 KB, 01.02.2024) anbieten:
Der folgende Link führt Sie zur Antragsseite. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur für Halter eines vollelektrischen Fahrzeugs gilt und jählich gestellt werden muss.
Ihre Ansprechpartner bei Fragen:
Stadtwerke Roth
Martin Kellermann
Klimaschutzprojekte
Sandgasse 23
91154 Roth
Telefon: 09171 9727-62
E-Mail: kellermann@stadtwerke-roth.de
Website: www.stadtwerke-roth.de