Messstellenbetrieb: Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH

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Messstellenbetrieb

Messstellenbetriebsgesetz

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Der Messstellenbetrieb ist damit nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des   grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G., im Stromnetzgebiet der Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer getroffen wird.

Intelligente Messstellensysteme (iMSys) sind digitale Stromzähler mit Smart-Meter-  Gateway als Kommunikationsmodul.

Moderne Messeinrichtungen (mME) sind digitale Stromzähler.

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt für mME und iMSys entnommen werden. Das Preisblatt ist auf der Internetseite der Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH abrufbar. Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem u.a. Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.

Informationen über den Austausch der Stromzähler

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet die Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH (GWS GmbH), Messstellen nach und nach mit einer modernen Messeinrichtung auszustatten. Dabei handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den bisherigen Zähler ersetzt. Dieser muss aktuell bei Kunden eingebaut werden, die weniger als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen.

Im Netzgebiet der GWS GmbH beginnt der Austausch der Zähler ab Mitte des Jahres 2018. Wir informieren Sie etwa zwei Wochen vorher mit einem Brief über den Austauschtermin. Der Zählerwechsel ist kostenlos. Durch die gesetzlich vorgeschriebene Einführung von modernen Messeinrichtungen ändern sich die Preise für den Messstellenbetrieb. Die Preise sind im Folgenden veröffentlicht. Ihr Stromlieferant rechnet die Kosten für den Messstellenbetrieb wie gewohnt ab, wenn Sie nichts anderes vereinbart haben.

Sie können auch einen anderen Messstellenbetreiber als die GWS GmbH wählen. Voraussetzung ist, dass dieser ebenfalls den Messstellenbetrieb nach MsbG gewährleistet.

Kontakt zur Stromabteilung