Informationen zu den Entlastungspaketen für Strom- und Erdgaskunden

 


Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die zwei vorangegangenen Monate Januar und Februar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Wir werden unsere Kundinnen und Kunden rechtzeitig mit einem persönlichen Anschreiben darüber informieren, wie sich die Entlastungsbeträge konkret auswirken.
 

Eine hohe Auslastung und die erforderliche Umstellung der IT führt teilweise zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben.


Ende Dezember 2022 wurden die umfangreichen Preisbremsen vom Gesetzgeber sehr kurzfristig beschlossen. Seitdem arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen. Leider kommt es aufgrund der notwendigen Umstellung der IT-Prozesse zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben. Voraussichtlich erhalten Sie diese in der ersten Monatshälfte März.
Unabhängig vom Zustelltermin des Informationsschreibens werden unsere Kundinnen und Kunden selbstverständlich in voller Höhe von der Entlastung der Energiepreisbremsen profitieren. Bitte beachten Sie, das der Märzabschlag, erst zum 01.04.2023 fällig ist.

 

Wichtig für unsere Kundinnen und Kunden: Sie erhalten die Entlastungen automatisch und brauchen sich um nichts zu kümmern.

 

Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

für Strom:                 40 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh),
für Gas:                     12 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh),

Die stark gestiegenen Energiepreise sind eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Nutzen Sie unsere hilfreichen Tipps zum Energiesparen auf unserer Internetseite  oder auf den Seiten von Sparen was geht.

In diesem Erklärvideo (Quelle: www.bdew.de) werden die Zusammenhänge nochmals veranschaulicht. 

 

Soforthilfe Gas 


Gaskunden erhielten bereits im Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe (Verzicht auf die Erhebung des Abschlages). Diese wird mit der Jahresabrechnung 2022 verrechnet.


Gaskunden finden hier die detaillierten Informationen. 

 

Telefonische Erreichbarkeit der Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH

Momentan kann es bei Telefonanrufen leider zu längeren Wartezeiten kommen.

Sie erreichen uns auch per E-Mail fgw(@)feucht-gw.de oder per Fax unter Faxnummer: 09128/9914-29
 

Wir bedanken uns für Ihre Geduld.

 

Ihr Service-Team der  Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH

    
 

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